Krankentransport in Hamburg
Wir fahren Patientinnen und Patienten sitzend, liegend, im Tragestuhl oder im Rollstuhl – zur Dialyse, ins Krankenhaus, zum Facharzt und wieder nach Hause. Liegt eine Verordnung vor, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Kein Rettungsdienst: Bei Lebensgefahr wählen Sie die 112.
Welche Fahrt brauchen Sie?
Welches Fahrzeug passt, hängt davon ab, wie mobil die Patientin oder der Patient ist und ob unterwegs Betreuung nötig ist. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das am Telefon.
KTW sitzend & liegend
Der Krankentransportwagen mit Trage und geschultem Personal – für Patientinnen und Patienten, die unterwegs betreut werden müssen oder nicht sitzen können.
- Einweisung & Entlassung
- Verlegungen
- Dialyse
- Infektionsfahrten
Im eigenen Rollstuhl
Sie bleiben im Rollstuhl sitzen. Das Fahrzeug hat eine Rampe, der Rollstuhl wird während der Fahrt fest gesichert.
Mehr zum RollstuhltransportTragestuhl
Für Treppenhäuser ohne Aufzug: Wir tragen Sie im Tragestuhl aus der Wohnung bis ins Fahrzeug – und am Ziel wieder hinein.
Mehr zum TragestuhlDialyse & Serienfahrten
Dreimal pro Woche zur Dialyse oder täglich zur Bestrahlung: Wir planen die Serie einmal und fahren sie zuverlässig.
Mehr zu DialysefahrtenEinweisung & Entlassung
Von zu Hause ins Krankenhaus und nach dem Aufenthalt zurück. Bei Entlassungen holen wir direkt auf der Station ab.
Mehr zur EinweisungArzt- & Facharztfahrten
Zur Praxis, zum MRT, in die Ambulanz oder Tagesklinik. Hin- und Rückfahrt stimmen wir bei der Anmeldung ab.
Mehr zu ArztfahrtenAußerdem:KrankenhausentlassungSerienfahrtenVerlegungsfahrtenKonsilfahrtenInfektionstransporteFahrten aus dem Pflegeheim
Wer bezahlt den Krankentransport?
In den meisten Fällen die Krankenkasse – wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. So läuft es ab:
- Verordnung vom Arzt
Ihr Arzt oder das Krankenhaus stellt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus (Muster 4). Darauf steht auch, welches Fahrzeug nötig ist.
- Genehmigung, falls nötig
Fahrten zu ambulanten Behandlungen – etwa zur Dialyse oder Chemotherapie – muss die Krankenkasse in der Regel vorher genehmigen. Wir sagen Ihnen, ob das in Ihrem Fall nötig ist.
- Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Fahrt 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
- Abrechnung
Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung; die Erstattung richtet sich nach dem Tarif.
Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab
Zum Beispiel:
- AOK
- Techniker Krankenkasse
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- IKK classic
- hkk
- HEK
- KKH
- Mobil Krankenkasse
Privat versichert, etwa bei DKV, AXA, Signal Iduna oder HanseMerkur? Auch das ist möglich.
Ohne Verordnung können Sie die Fahrt selbst bezahlen. Den Preis nennen wir Ihnen vorab am Telefon.
Für Patienten, Angehörige und Einrichtungen
Ob Sie für sich selbst anrufen, für Ihre Mutter oder für die Station: Wir fragen genau das ab, was wir für die Fahrt wissen müssen.
Patienten & Angehörige
- Abholung an der Wohnungstür, mit Tragestuhl auch ohne Aufzug
- Eine Begleitperson fährt mit, wenn es notwendig ist
- Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen die Krankenkasse braucht
Pflegeheime
- Serienfahrten zu Dialyse, Facharzt und Therapie
- Übergabe an die Pflegekraft, Unterlagen fahren mit
- Klare Absprachen mit unserer Disposition
Kliniken & Praxen
- Entlassungen und Verlegungen – wir holen direkt auf der Station ab
- Konsilfahrten zwischen Kliniken
- Infektionstransporte, z. B. bei MRSA, nach Anmeldung
So läuft eine Fahrt ab
Anfragen
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular. Wir brauchen Termin, Abhol- und Zieladresse, Transportart und Krankenkasse.
Bestätigung
Die Disposition prüft die Angaben und nennt Ihnen die Abholzeit. Fehlt etwas, rufen wir zurück.
Abholung
Unser Team holt Sie zu Hause, im Pflegeheim oder auf der Station ab und hilft beim Ein- und Aussteigen.
Ankunft & Rückfahrt
Wir bringen Sie bis zur Anmeldung oder auf die Station. Die Rückfahrt stimmen wir vorab oder nach der Behandlung ab.
Vor der Fahrt gut informiert
Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung – und was bei bestimmten Behandlungen zu beachten ist.
Anspruch & Kostenübernahme
Wann die Krankenkasse zahlt und was Sie dafür brauchenKrankentransport nach einer OP
Nach Augen-OP, Gelenkersatz oder HerzkatheterFahrten zu Hamburger Kliniken
UKE, Asklepios, Marienkrankenhaus, Albertinen und weitereChemo- & Strahlentherapie
Serienfahrten während der BehandlungReha & Tagesklinik
Anschlussreha, ambulante Reha und die Unterschiede bei den KostenKrankentransport aus dem Pflegeheim
Für Bewohner, Angehörige und Pflegekräfte9001
Avicenna Ambulance ist nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 9001 zertifiziert.
Ein Hamburger Betrieb aus Bramfeld
Avicenna Ambulance wurde 2013 in Hamburg gegründet. Heute sind wir mit 28 Fahrzeugen und mehr als 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ganzen Stadtgebiet unterwegs – rund 40.000 Fahrten im Jahr.
- Nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagement
- Eigene Disposition in Hamburg, telefonisch und per WhatsApp erreichbar
- Feste Teams für Patienten mit Serienfahrten
- Wir bilden Kaufleute für Büromanagement aus und arbeiten mit Rettungsdienstschulen zusammen
Fragen, die wir oft hören
Wie früh sollte ich einen Krankentransport anmelden?
Planbare Fahrten melden Sie am besten an, sobald der Termin feststeht – idealerweise einige Tage vorher. Für Fahrten am selben Tag rufen Sie bitte direkt an: 040 46 000 68 0.
Was ist der Unterschied zwischen KTW, Tragestuhl und Rollstuhlfahrzeug?
Im Krankentransportwagen (KTW) fahren Patienten sitzend oder liegend und werden unterwegs von geschultem Personal betreut. Der Tragestuhl ist für Treppenhäuser ohne Aufzug gedacht. Im Rollstuhlfahrzeug (BTW) bleiben Sie in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzen.
Brauche ich eine Verordnung vom Arzt?
Damit die Krankenkasse zahlt, ja: Ihr Arzt oder das Krankenhaus stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung aus (Muster 4). Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Kasse in der Regel zusätzlich genehmigen. Ohne Verordnung ist die Fahrt als Selbstzahler möglich.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Fahrt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.
Kann eine Begleitperson mitfahren?
Ja, wenn es notwendig ist – etwa bei Kindern, bei Demenz oder wenn eine Übersetzung gebraucht wird. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass jemand mitfährt, damit wir den Platz einplanen.
Fahren Sie auch Notfälle?
Nein. Avicenna ist ein Krankentransport für planbare Fahrten. Bei Lebensgefahr wählen Sie die 112, außerhalb der Praxiszeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Wir stellen ein
Rettungssanitäter, Fahrer für Tragestuhl und Rollstuhl, Disponenten – und Azubis zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d).
Fahrt planen oder Frage klären?
Unsere Disposition erreichen Sie Mo–Fr 5–2 Uhr, Sa 5–19 Uhr und So 10–22 Uhr.